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Wann benötigt man eine Immobilienbewertung vom Immobiliensachverständigen?

Immobilienbewertungen können für viele verschiedene Zwecke erfolgen. Für welche Zwecke bzw. Anlässe ein entsprechendes Immobilien-Gutachten sinnvoll bzw. erforderlich ist, ergibt sich in gewisser Weise aus der (anschaulichen) Definition des Gutachtenergebniss, nämlich dem Verkehrswert:

 

Der Verkehrswert oder Marktwert, ist der Wert, der sich zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Wertermittlungsstichtag, am wahrscheinlichsten einstellen würde (Jedermannswert).

 

Bei einem Verkehrswertgutachten wird also der Wert einer Immobilie festgestellt, der sich ergeben würde, wenn eine Transaktion (Kauf/Verkauf) zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden würde oder stattgefunden hat.

 

Mit einem Verkehrswertgutachten wird also das Ergebnis eine tatsächliche Transaktion durch eine theoretische Untersuchung, die allerdings auf den Ergebnissen anderer, tatsächlich stattgefundener Transaktionen beruht, ersetzt.

 

Ein Verkehrswertgutachten beantwortet also die Frage: "Was wäre (mit großer Wahrscheinlich) gewesen, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt X unter "normalen" Umständen tatsächlich verkauft worden wäre?", oder gegenwartsbezogen "Was wäre (mit großer Wahrscheinlichkeit), wenn die Immobilie unter "normalen" Umständen jetzt verkauft werden würde?".

 

Die bedeutsamsten Zwecke für eine Immobilienbewertung sind: