Die Kosten für ein Gutachten hängen natürlich vom Umfang der individuell benötigten Leistung ab. So wenig wie die zu begutachtenden Immobilien und der Bedarf unserer Kunden einem immer gleichen
Standard entsprechen, so wenig ist ein Standardpreis für die Gutachtenerstellung sinnvoll.
Unser Ziel ist es jedoch immer, Ihnen ein Ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Daher nehmen wir uns immer ausreichend Zeit, gemeinsam mit Ihnen
Ihren Bedarf zu analysieren.
Grundsätzlich gibt es drei Vergütungsmodelle:
-
Vergütung in Abhängigkeit vom ermittelten (Verkehrs-)Wert
Diese Vergütungsform wird zwar häufig angewandt, wir halten sie jedoch nicht für gut.
Meistens wird eine Grundvergütung oder Basispauschale von X Euro zzgl. einem Prozentsatz Y vom ermittelten Verkehrswert berechnet. Zum einen ist es aus unserer Sicht nicht logisch, warum die
Kosten für ein Gutachten steigen sollen, wenn der ermittelte Verkehrswert statt z.B. 350.000 € 400.000 EURO beträgt. Der Aufwand zur Gutachtenerstellung wird hierdurch ja nicht unbedingt
beeinflusst.
Darüber hinaus kann bei manchen Gutachtenempfängern der (nicht zutreffende) Gedanke entstehen, der ausgewiesene Verkehrswert sei vom Sachverständigen bewusst höher angesetzt worden, um die
Vergütung zu optimieren.
-
Vergütung nach (Stunden-)Aufwand zzgl. sonstiger Aufwendungen
Diese Vergütungsform kommt hauptsächlich bei Gutachten, die von einem Gericht beauftragt werden (sogenannte Gerichtsgutachten) zum Tragen. In dem Fall wird eine Vergütung nach JVEG
(Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) vereinbart. Abgerechnet wird hierbei der entstandene Stunden- und sonstige Aufwand.
In einigen Fällen wird auch bei Privatgutachten eine Vergütung nach Aufwand mit festgelegtem Stundenhonorar vereinbart. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Aufgabenstellung vor
Beauftragung nicht eindeutig festgelegt werden kann, oder der erforderliche Aufwand aus besonderen Gründen nur sehr ungenau abschätzbar ist.
-
Vergütung mit vereinbartem Festpreis
Diese Vergütungsform wird bei mehr als 90 % der privat beauftragten Gutachten vereinbart.
Nachdem wir gemeinsam Ihre Bedarfssituation analysiert und die Aufgabenstellung festgelegt haben, unterbreiten wir Ihnen ein Festpreisangebot. Somit wissen Sie von Beginn an, was Sie bekommen
und was es kostet und haben eine klare Entscheidungsgrundlage. Da das Gutachtenergebnis keinerlei Einfluss auf die Vergütung hat, wird hierdurch zusätzlich die Objektivität und Neutralität
der Gutachtenerstellung dokumentiert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt typische Kosten für eine Expertise oder Gutachten für eine private Immobilie (Eigentumswohnungen, frei stehende Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser
mit einer Wohnfläche bis zu einer Größe von ca. 160 m2)
In den oben angegeben Preisen für 1. und 2. ist die Recherche und ggfls. die Bewertung von wertbeeinflussenden Rechten und Lasten nicht enthalten. Es wurde ein Anfahrtsweg von nicht mehr als 60
km unterstellt.