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Für die Verkehrswertermittlung von unbebauten Grundstücken sind u.a. folgende Grundstücksmerkmale wesentlich:
Das bevorzugte Verfahren für die Verkehrswertermittlung von unbebauten Grundstücken ist das Vergleichswertverfahren. Die Voraussetzung für seine Anwendbarkeit ist jedoch, dass eine ausreichend große Zahl von Kauffällen für vergleichbare Grundstücke in der nicht zu weit zurückliegenden Vergangenheit vorliegt.
Ist dies nicht gegeben, muss auf die von den regionalen Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden. Falls keine zu großen Abweichungen hinsichtlich der Grundstücksmerkmale zwischen dem Richtwertgrundstück und dem zu begutachtenden Grundstück gegeben sind, wird ggfls. der Bodenrichtwert auf die Verhältnisse des zu bewertenden Grundstücks durch entsprechende Verfahren umgerechnet.